
Grundlagen
"10.1" ist die Nummer einer Auflage im Baugenehmigungsbescheid, die das Kreisbauamt Starnberg verwendet.
10.1
"10.2" ist die Nummer einer Auflage im Baugenehmigungsbescheid, die das Kreisbauamt Starnberg verwendet.
10.2
"10.3" ist die Nummer einer Auflage im Baugenehmigungsbescheid, die das Kreisbauamt Starnberg verwendet.