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10.3

"10.3" ist die Nummer einer Auflage im Baugenehmigungsbescheid, die das Kreisbauamt Starnberg verwendet. 

Die korrekte Absteckung des Bauvorhabens soll von einen Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen (PSVV) bestätigt werden.

Herr Bibl ist als PSVV mit der Nummer 68081 hierzu befugt.


Für weiterführende Informationen

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